ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) von „spessart climb, Kletterschule, Inhaber Ulli Henß“ (nachstehend „Veranstalter“ genannt), gelten für alle Verträge über die Buchung und Teilnahme an Kletterkursen, Kletterreisen, Personal Coaching und Routenbau (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt), die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt) mit dem Veranstalter bezüglich der auf der Webseite des Veranstalters dargestellten Veranstaltungen abschließt. Abweichungen von den Bedingungen sind nur möglich soweit dies schriftlich mit dem Veranstalter vereinbart wurde.

2. Ein Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3. Ein Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 2 Leistungen des Veranstalters

1. Der Veranstalter bietet Präsenzveranstaltungen an. Die Beschreibungen auf der Webseite des Veranstalters definieren den Inhalt und den Leistungsumfang der jeweiligen Veranstaltung.

2. Der Veranstalter erbringt seine Leistungen bei Präsenzveranstaltungen im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer und an den für diesen Zweck ausgewählten Orten. Diese sind in der jeweiligen Beschreibung der Veranstaltung definiert. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Auswahl eines anderen Veranstaltungsortes.

3. Die Leistungen des Veranstalters werden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erbracht. Der Veranstalter schuldet jedoch keinen spezifischen Erfolg. Vor allem garantiert der Veranstalter nicht, dass der Teilnehmer einen bestimmten Lernerfolg oder ein Lernziel erreicht. Darüber hinaus hängt dies auch von der persönlichen Motivation und dem Willen des Teilnehmers ab, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können.

4. Der Veranstalter erbringt seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Veranstalter auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Beschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung.

5. Stellt der Veranstalter dem Teilnehmer eine Bescheinigung seiner erworbenen Fähigkeiten in Form des VDBS-Kletterschein aus, so ist dies als Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Ausstellung anzusehen. Das heißt der Veranstalter haftet in keiner Form für Schäden die durch den Teilnehmer aufgrund fehlender oder falscher Fähigkeiten nachträglich verursacht werden.

§ 3 Vertragsabschluss

1. Die Veranstaltungen, welche auf der Webseite des Veranstalters beschrieben werden, sind kein verbindliches Angebot des Veranstalters, sondern dienen zur Information.

2. Ein verbindlicher Vertrag kommt Zustande wenn der Teilnehmer über das Buchungssystem auf der Webseite des Veranstalters eine Veranstaltung bucht und der Veranstalter diese Buchung schriftlich oder per Email bestätigt.

3. Ein verbindlicher Vertrag kommt ebenso nur mit Zusendung der Buchungsbestätigung des Veranstalters Zustande, wenn der Veranstalter vom Teilnehmer auf andere Weise wie bspw. per Email, SMS oder einem Messenger (z.B. Whats App) kontaktiert wird.

4. Erhält der Teilnehmer keine Buchungsbestätigung aufgrund von falschen Angaben im Buchungsprozess (z. B. E-Mailadresse nicht korrekt) ist der eingegangene Vertrag trotzdem bindend.

5. Bucht ein Teilnehmer eine Veranstaltung für weitere Teilnehmer, akzeptiert der Teilnehmer im Namen aller von Ihm angemeldeten Teilnehmern diese AGB und verpflichtet sich dazu die AGB allen von Ihm angemeldeten Teilnehmern bekannt zu machen.

§ 4 Teilnahmevoraussetzungen

1. Falls der Teilnehmer körperliche oder geistige Einschränkungen aufweist, die für die Sicherheit relevant sein könnten (z.B. Herz-Kreislaufprobleme), müssen diese im Voraus dem Veranstalter unmittelbar bei der Buchung mitgeteilt werden. Der Veranstalter behält sich vor Teilnehmer im Vorfeld von der Veranstaltung auszuschließen, wenn aufgrund von zuvor genannten Einschränkungen ein Sicherheitsrisiko für den Teilnehmer selbst oder andere besteht. In einem solchen Fall erhält der Teilnehmer eine Rückerstattung des gesamten Veranstaltungspreises, falls bereits geleistet.

2. Teilnehmer, die unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten stehen, welche zu Einschränkungen der Reaktionsfähigkeiten oder des körperlichen Wohlbefinden führen, dürfen nicht an Veranstaltungen teilnehmen. Dies gilt ebenso für Krankheit und Verletzung.

3. Gibt es zum Zeitpunkt der Veranstaltung erkennbare Anzeichen, dass beim Teilnehmer die zuvor genannten Einschränkungen und/oder Einflüsse (1,2) bestehen, kann der Veranstalter den Teilnehmer jederzeit von der Veranstaltung ausschließen. Der Teilnehmer ist dann zur Zahlung des Veranstaltungspreises verpflichtet, wenn er aufgrund von Einschränkungen und/oder Einflüssen ausgeschlossen wird, die allein im Verantwortungsbereich des Teilnehmers selbst liegen und dem Teilnehmer bekannt waren oder bekannt hätten sein müssen.

4. Der Veranstalter ist während der Durchführung einer Veranstaltung bei sicherheitsrelevanten Themen gegenüber den Teilnehmer weisungsbefugt. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist der Veranstalter berechtigt den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen und der Teilnehmer ist trotzdem verpflichtet die vereinbarte Veranstaltungsgebühren zu bezahlen. Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt jedoch immer auf eigene Gefahr und Verantwortung.

5. Mit der Buchung bestätigt jeder Teilnehmer, die auf der Webseite des Veranstalters definierten Anforderungen einer Veranstaltung zu erfüllen. Dies wird vom Veranstalter zu Beginn einer Veranstaltung überprüft. Wenn die Bedingungen für die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung nicht erfüllt sind, behält sich der Veranstalter das Recht vor den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall bleibt der Teilnehmer weiterhin verpflichtet die Veranstaltungsgebühren zu bezahlen.

§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer

1. Dem Teilnehmer steht es frei jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag mit dem Veranstalter zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich gemacht werden und tritt mit Zugang beim Veranstalter in Kraft. Die folgenden Stornogebühren werden dem Teilnehmer je nach Zeitpunkt des Rücktritts in Rechnung gestellt:

Bei Kletterkursen:

– Rücktritt bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Gebühren
– Rücktritt 20-7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der Veranstaltungskosten
– Rücktritt später und bei Nichtantritt der Veranstaltung: 100% der Veranstaltungskosten

Bei Kletterreisen:

– Rücktritt bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20% der Veranstaltungskosten
– Rücktritt 41-28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Veranstaltungskosten
– Rücktritt 27-7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Veranstaltungskosten
– Rücktritt später und bei Nichtantritt der Veranstaltung: 100% der Veranstaltungskosten

(Unabhängig von den Rücktrittsbedingungen wird dem Teilnehmer empfohlen bei der Buchung einer Kletterreise ebenfalls eine eigene Reiserücktrittsversicherung abzuschließen).
 

Bei Personal Coaching und Routenbau:

– Rücktritt bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Gebühren
– Rücktritt später und bei Nichtantritt der Veranstaltung: 100% der Veranstaltungskosten

2. Die zuvor aufgeführten Stornogebühren entfallen unter der Voraussetzung, dass der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer, der die Teilnahmevoraussetzungen (§ 4) erfüllt, bestimmt. Der Teilnehmer ist verpflichtet den Veranstalter unverzüglich und vor Veranstaltungsbeginn darüber zu informieren. Der Veranstalter behält sich vor den Ersatzteilnehmer abzulehnen, wenn dieser die Teilnahmevoraussetzungen (§ 4) nicht erfüllt. Der ursprüngliche Teilnehmer trägt weiterhin die Verantwortung für alle Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Veranstalter.

§ 6 Rücktritt durch den Veranstalter

Im Falle spezieller Umstände kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten oder eine Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden alle Teilnehmer vom Veranstalter unverzüglich darüber unterrichtet, dass die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann und der Veranstalter bemüht sich einen alternativen Veranstaltungstermin in Abstimmung mit den bereits angemeldeten Teilnehmern zu finden (ein Anspruch besteht hierauf jedoch nicht). Kommt es hierbei zu keiner Einigung, kann der Veranstalter vom Vertrag in Form einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Teilnehmer zurücktreten. In diesem Fall müssen die Teilnehmer die Veranstaltungsgebühren nicht leisten und bekommen bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstattet.

Besondere Umstände, welche den Veranstalter zum Rücktritt bzw. zur Absage einer Veranstaltung berechtigen, sind gegeben bei:

– Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung. Diese ist in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Veranstaltung definiert. In diesem Fall werden die Teilnehmer spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung benachrichtigt.
– Schlechte Wetterverhältnisse oder höhere Gewalt, wenn dies die Durchführung der Veranstaltung unmöglich macht oder hierdurch die Sicherheit für den Teilnehmer nicht gewährleistet werden kann.
– Krankheit oder Verletzung des Veranstalters, wenn diese die Durchführung der Veranstaltung unmöglich macht oder hierdurch die Sicherheit für den Teilnehmer nicht gewährleistet werden kann.

§ 7 Preise

Für alle Veranstaltungen gelten die Preise, die individuell bei einem schriftlichen Angebot oder in der Buchungsbestätigung des Veranstalters angegeben werden. Sollten hier keine Preise angegeben sein, gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltungsdurchführung aufgeführten Preise auf der Webseite des Veranstalters.

§ 8 Zahlungsbedingungen

1. Zahlungsbedingungen bei Kletterkursen, Personal Coaching und Routenbau: Die Veranstaltungskosten sind spätestens bis zum Ersten Veranstaltungstermin zu bezahlen. Dies kann entweder per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto oder in Bar vor Ort erfolgen.

2. Zahlungsbedingungen bei Kletterreisen: Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% und bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% der Veranstaltungskosten zu bezahlen. Dies kann per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto erfolgen.

§ 9 Weitere Kosten

1. Wird die Veranstaltung an einer Örtlichkeit durchgeführt bei der ein Nutzungsentgelt zu entrichten ist, hat der Teilnehmer diese Kosten selbst zu tragen.

2. Der Teilnehmer trägt sämtliche Kosten für Leihausrüstung, die für eine Veranstaltung benötigt wird, selbst, es sei denn in der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Veranstaltung auf der Webseite des Veranstalters ist etwas anderes angegeben.

3. Kosten für die An- und Abreise sowie Übernachtungs- und Verpflegungskosten trägt der Teilnehmer immer und bei allen Veranstaltungen selbst.

4. Die Anmietung oder Buchung von Unterkünften, Transport und Beförderung (z.B. Mietwagen) werden vom Veranstalter ausschließlich namens und in Vollmacht der Teilnehmer vorgenommen. Diese rein organisatorischen Tätigkeiten werden ohne Gebühr durchgeführt. Zwecks Vereinfachung dieser organisatorischen Abwicklung bevollmächtigt der Teilnehmer den Veranstalter die benötigten Aufwendungen an Dritte (z.B. Hotelbetreiber, Vermieter, etc.) weiterzuleiten. Der Teilnehmer muss dem Veranstalter hierzu diese Aufwendungen per Überweisung zur Verfügung stellen. Etwaige Restbeträge zahlt der Teilnehmer selbst vor Ort direkt an den Dritten. Der Teilnehmer befreit den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter. Es gibt somit keine Angebote oder Leistungen, die den Inhalt eines Reisevertrages darstellen oder erfüllen.

§ 10 Haftung, Versicherung

1. Klettern ist eine Sportart mit erhöhtem Risiko, weshalb bei allen angebotenen Veranstaltungen ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko für die Teilnehmer besteht. Aus diesem Grund wird auch eine besondere Rücksichtnahme, Eigenverantwortung und Umsicht von allen Teilnehmern vorausgesetzt. Darüber hinaus erfolgt die Teilnahme an einer Veranstaltung immer auf eigene Gefahr und Verantwortung. Das heißt der Teilnehmer ist nur im Rahmen seiner privaten Versicherungen abgesichert und es besteht kein Versicherungsschutz durch den Anbieter.

2. Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, die auf Verschulden des Veranstalters zurückzuführen sind.

3. Der Teilnehmer verzichtet auf jedes rechtliche Vorgehen gegen den Veranstalter soweit ein erlittener Personen- oder Sachschaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht.

4. Der Veranstalter kann nicht für Schäden oder Unfälle, die außerhalb der Veranstaltungszeiten geschehen (z.B. bei Mitfahrten zwecks An- oder Abreise) haftbar gemacht werden.

5. Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer Anweisungen des Veranstalters nicht befolgt und dadurch Schäden bei sich oder Dritten verursacht. Der Teilnehmer erteilt zudem dem Veranstalter eine Freistellung von jeglichen Forderungen Dritter für zuvor genannte Schadensereignisse.

6. Jeder Teilnehmer haftet für Verlust und bei mutwilliger Beschädigung von ausgeliehenen oder gemieteten Ausrüstungsgegenständen des Veranstalters.

7. Verwendet der Teilnehmer eigene Ausrüstung (z.B. Klettergurt, Seil, Kletterschuhe, usw.) ist er bei der Teilnahme an einer Veranstaltung des Veranstalters selbst für den ordnungsgemäßen und sicheren Zustand dieser Ausrüstung verantwortlich und trägt jegliche Haftung für Schäden, die auf ein Versagen der verwendeten Ausrüstung zurückzuführen sind.

§ 11 Mitfahrgelegenheiten

Es gibt keinerlei Haftung für eventuelle Mitfahrten jeglicher Art (z.B. Auto, Bus) beim Veranstalter während einer Veranstaltung sowie für die An- und Abfahrt, da diese reine Gefälligkeitsleistungen des Veranstalters sind. Daher werden Mitfahrer nur auf eigene Gefahr vom Veranstalter mitgenommen und jeder Teilnehmer ist nur durch seine private Versicherung gegen Unfall und Bergung sowie gegen entstandene Sach- und Personenschäden geschützt.

§ 12 Gutscheine

Alle Gutscheine, die der Veranstalter ausstellt, haben ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 5 Jahren und verfallen danach.

§ 13 Rechte an Foto- und Filmaufnahmen

1. Foto- und Filmaufnahmen, die während einer Veranstaltung vom Veranstalter selbst oder anderen Teilnehmern gemacht werden, dürfen vom Veranstalter zu Werbe- und Marketingzwecken auf seiner Webseite oder in Flyern verwendet werden. Zusätzlich darf der Veranstalter diese Fotos und Filmaufnahmen auf Social Media Plattformen veröffentlichen.

2. Der Teilnehmer muss den Veranstalter vor oder unmittelbar nach Ende der Veranstaltung schriftlich informieren, wenn er damit nicht einverstanden ist. Es wird vom Veranstalter angenommen, dass der Teilnehmer der Verwendung und Veröffentlichung für zuvor genannte Zwecke zustimmt, wenn keine Mitteilung erfolgt.

§ 14 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

1. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland wird angewandt.

2. Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, gilt der Sitz des Veranstalters als Gerichtsstand, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Teilnehmers oder dem Ort der Leistungserbringung. Der Veranstalter ist aber dennoch dazu berechtigt am Gerichtsstand des Sitzes des Teilnehmers zu klagen.